Gastro – Mehrwertsteuer 2026

Ab 01.01.2026 gilt dauerhaft: 7 % MwSt. auf Speisen in Restaurants, Cafés und weiteren Gastrobetrieben. Getränke bleiben bei 19 %. Hier erfahren Sie, was jetzt gilt und wie Sie Ihre Kasse rechtzeitig fit machen.

Welche Steuersätze gelten bis 31.12.2025?

Aktuelle Lage (2024 / 2025)
Speisen vor Ort 19 %
Speisen außer Haus / Lieferung 7 %
Getränke (i. d. R.) 19 %
Rechtsstand: gültige Regelung seit 01.01.2024
Gilt ab 01.01.2026 (final beschlossen)

Neue Steuersätze in der Gastronomie

Speisen vor Ort (Restaurantleistung) 7 %
Speisen außer Haus / Lieferung 7 %
Getränke 19 %
Status: Bundestag 04.12.2025 + Bundesrat 19.12.2025 – Inkrafttreten 01.01.2026
  • 19.12.2025 Bundesrat stimmt zu
  • 04.12.2025 Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
  • 30.10.2025 Ausschuss-/Lesungsphase Bundestag
  • 10.09.2025 Kabinettsbeschluss & Regierungsentwurf

1. Überblick: Warum wird die Mehrwertsteuer in der Gastronomie geändert?

Die Gastronomie wurde in den letzten Jahren stark belastet – erst Corona, dann Energiepreise und Inflation. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Branche dauerhaft entlastet:

  • Dauerhafte Absenkung des Steuersatzes auf Speisen auf 7 % ab 01.01.2026.
  • Wettbewerbsangleichung: Vor-Ort-Verzehr bei Speisen wird steuerlich wie Außer-Haus behandelt.
  • Mehr Planungssicherheit bei Preisen und Investitionen für Gastronomie-Betriebe.

Was Sie sich merken sollten

  • Speisen im Lokal: ab 2026 7 %.
  • Speisen zum Mitnehmen / Lieferung: weiterhin 7 %.
  • Getränke: weiterhin 19 %(mit wenigen Ausnahmen).
  • Umstellung betrifft Speisekarte, Kassenprogrammierung, Gutscheine, Menüpreise & Kalkulation.

 

2. Neue Regelung ab 01.01.2026 (final beschlossen)

Finaler Rechtsrahmen

Ab 01.01.2026 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen) dauerhaft mit 7 % besteuert. Getränke bleiben weiterhin bei 19 %.

  • Gilt für Speisen in gastronomischen Betrieben (vor Ort).
  • Getränke bleiben ausdrücklich außen vor.
  • Dauerhafte Regelung (keine befristete Sondermaßnahme).

Praxis-Hinweis: Für den Jahreswechsel gilt: bis 31.12.2025 (inkl.) noch 19 % auf Speisen vor Ort, ab 01.01.2026 00:00 Uhr dann 7 %.

 

Auswirkungen auf Ihren Betrieb

Kalkulation & Speisekarte

  • Bruttopreise prüfen: Senkung kann Spielraum schaffen oder Kosten abfedern.
  • Speisekarte überarbeiten: Kennzeichnung und Preis-Struktur aktualisieren.
  • Menüs & Kombiangebote sauber kalkulieren (z. B. „Essen + Getränk“ trennen).
  • Event- und Bankettpreise steuerlich sauber trennen.

3. Bisherige Rechtslage (2024 / 2025) – zur Einordnung

Gilt bis 31.12.2025

Seit dem 01.01.2024 gilt in Deutschland wieder die „Normallösung“ für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Aktuell (bis 31.12.2025) gilt:

  • Speisen im Restaurant (Verzehr vor Ort): 19 % MwSt.
  • Speisen außer Haus / Bestellung / Lieferung: 7 % MwSt.
  • Getränke: in der Regel 19 % MwSt., egal ob vor Ort oder To Go.
  • Ausnahmen: z. B. Milch und bestimmte Milchmischgetränke oder Leitungswasser mit 7 %.
Worauf Sie achten sollten
  • Trennung von Speisen und Getränken in der Kasse (Warengruppen / Steuerschlüssel).
  • Saubere Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außer-Haus-Verkauf.
  • Korrekte Steuer-Ausweisung auf Bons und Rechnungen.
  • DSFinV-K-Export und TSE-Daten müssen die Steuersätze korrekt abbilden.

4. Kassen-Check: Was muss in Ihrem Kassensystem angepasst werden?

Damit die Umstellung reibungslos verläuft, sollte Ihre Kasse rechtzeitig vorbereitet werden. Mit TOBO POS begleiten wir Sie von der Analyse bis zur fertigen Programmierung.

Steuerschlüssel & Warengruppen prüfen

  • Übersicht aller Warengruppen (Speisen, Getränke, Außer-Haus, Lieferdienste).
  • Steuerschlüssel für 7 % und 19 % sauber getrennt anlegen.
  • Sonderfälle: Gutscheine, Menüs, Frühstück, Halbpension, Hotel-Pakete.

Artikel & Preise anpassen

  • Speisen-Artikel ab 01.01.2026 von 19 % auf 7 % umstellen (Stichtag/Timer).
  • Getränke im 19 %-Steuersatz belassen.
  • Preislisten für „Im Haus“ und „Außer Haus“ konsistent halten.
  • Bon-Texte und Rechnungslayout prüfen (MwSt.-Zeilen, Summen).

Test & Dokumentation

  • Testumsätze mit unterschiedlichen Steuersätzen buchen.
  • Z-Berichte / Tagesabschlüsse auf korrekte Steuerausweisung prüfen.
  • DSFinV-K-Testexport erstellen und mit dem Steuerberater abstimmen.
  • Interne Dokumentation zur Umstellung und zum Stichtag 01.01.2026 ablegen.

 

5. FAQ – Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer-Umstellung

Ist die Senkung auf 7 % für Speisen ab 2026 jetzt sicher?
Ja. Die Senkung ist gesetzlich beschlossen (Bundestag 04.12.2025, Bundesrat 19.12.2025) und gilt ab 01.01.2026. Wichtig bleibt nur die korrekte technische Umsetzung in Kasse, Artikeln, Belegen und (je nach Fall) Gutscheinen/Anzahlungen.
Gilt die Senkung auch für Getränke?
Nein. Der reduzierte Steuersatz von 7 % gilt für Speisen. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 % (mit wenigen Sonderfällen).
Was ist mit Lieferdiensten und Außer-Haus-Verkauf?
Speisen, die außer Haus verkauft oder geliefert werden, unterliegen bereits heute in der Regel 7 %. Diese Logik bleibt bestehen. Entscheidend ist die saubere Trennung in der Kasse (Vor-Ort vs. Außer-Haus).
Muss ich mein Kassensystem zwingend aktualisieren?
Ja. Ab 01.01.2026 muss die Kasse die neuen Steuersätze korrekt abbilden, damit Bons, Rechnungen, DSFinV-K-Exporte und TSE-Daten stimmen. Wir unterstützen Sie dabei.
Unterstützt TOBO POS die Umstellung auf 7 % in der Gastronomie?
Ja. Wir betreuen Gastronomie- und Hotelbetriebe bei der Vorbereitung, Programmierung und Dokumentation der MwSt-Umstellung – inklusive Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

6. Persönliche Beratung & Kassen-Check durch TOBO POS

Sie sind unsicher, ob Ihre aktuelle Kasse die MwSt-Umstellung ab 2026 korrekt abbildet? Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen System, Speisekarte und Anforderungen und planen die nächsten Schritte.

TOBO POS GmbH – Beratung Gastronomie

Telefon: 05723 799979
Betreff: „MwSt Gastronomie 2026“
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Gesetzgebung zum 22.12.2025 und ersetzen keine steuerliche Einzelfallberatung. Bitte stimmen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung ab.

 

6. Persönliche Beratung & Kassen-Check durch TOBO POS

Sie sind unsicher, ob Ihre aktuelle Kasse die MwSt-Umstellung ab 2026 korrekt abbildet? Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen System, Speisekarte und Anforderungen und planen die nächsten Schritte.

TOBO POS GmbH – Beratung Gastronomie

Telefon: 05723 799979
Betreff: „MwSt Gastronomie 2026“
Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Gesetzgebung zum 22.12.2025 und ersetzen keine steuerliche Einzelfallberatung. Bitte stimmen Sie die konkrete Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung ab.
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