Kassenpflicht 2027: Was die Gastronomie jetzt wissen sollte
Die Registrierkassenpflicht ist angekündigt. Noch sind wichtige Details Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Wir erklären den aktuellen Stand verständlich und zeigen, wie sich Gastronomiebetriebe sinnvoll vorbereiten können.
Das Wichtigste zuerst
Keine Panik. Aber jetzt strukturiert vorbereiten.
In Deutschland gibt es aktuell keine allgemeine Pflicht, überhaupt eine elektronische Registrierkasse einzusetzen. Wer jedoch bereits ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss die dafür geltenden Vorgaben erfüllen. Dazu gehören insbesondere vollständige Einzelaufzeichnungen, eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und die Belegausgabe.
Die Bundesregierung hat im Juli 2026 erneut angekündigt, eine Registrierkassenpflicht einzuführen. Nach dem derzeit öffentlich diskutierten Entwurfsstand soll sie ab 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten. Diese Eckpunkte sind noch nicht endgültiges Gesetz.
Aktueller Stand
Was gilt, was ist geplant und was bleibt offen?
Die Begriffe Kassenpflicht, TSE-Pflicht und Belegpflicht werden häufig vermischt. Rechtlich sind das unterschiedliche Themen.
Regeln für vorhandene elektronische Kassen
Wer Geschäftsvorfälle elektronisch erfasst, muss die gesetzlichen Anforderungen an Aufzeichnung, technische Sicherheit, Datenhaltung und Belege beachten.
Allgemeinere Registrierkassenpflicht
Die Bundesregierung will eine Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen einführen. Als Start wird derzeit der 1. Januar 2027 diskutiert.
Endgültiger Gesetzestext und Ausnahmen
Umsatzgrenze, Übergangsregeln, Sonderfälle und genaue technische Umsetzung können sich im Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Pflichten bei elektronischen Kassen
Diese Punkte sind schon heute wichtig
Für bestehende elektronische Kassensysteme zählen nicht nur Hardware und Software. Entscheidend ist der gesamte nachvollziehbare Prozess.
Einzelaufzeichnung
Geschäftsvorfälle müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden.
TSE-Schutz
Elektronische Aufzeichnungen sind bei betroffenen Kassensystemen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
Belegausgabe
Bei elektronisch erfassten Geschäftsvorfällen muss grundsätzlich ein Beleg bereitgestellt werden. Dieser kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch elektronisch erfolgen.
Kassenmeldung
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind über das gesetzlich vorgesehene Verfahren zu melden. Seit 2025 steht dafür die elektronische Übermittlung zur Verfügung.
Datenexport
Prüfungsrelevante Kassendaten müssen vollständig, strukturiert und für Kassen-Nachschau oder Außenprüfung verfügbar sein.
Verfahrensdokumentation
Einrichtung, Bedienung, Änderungen, Ausfälle und Datensicherung sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Gastronomie in der Praxis
Eine passende Kasse muss mehr können als Bons drucken.
Restaurants, Cafés, Hotels, Imbisse, Foodtrucks und Veranstaltungsbetriebe haben unterschiedliche Abläufe. Eine rechtssichere Basis ist wichtig, aber sie ersetzt keine gute Bedienbarkeit im täglichen Betrieb.

Vorbereitung ohne Fehlkauf
Ihre praktische Kassen-Checkliste
Diese sechs Schritte schaffen Klarheit, unabhängig davon, wie der endgültige Gesetzestext aussehen wird.
Kostenlos prüfen lassenAktuelles System erfassen
Kassenplätze, Softwareversionen, TSE, Seriennummern und Schnittstellen dokumentieren.
Meldestatus prüfen
Kontrollieren, ob Anschaffung, Inbetriebnahme und gegebenenfalls Außerbetriebnahme korrekt gemeldet wurden.
Export testen
DSFinV-K-Daten und weitere prüfungsrelevante Unterlagen nicht erst bei einer Kassen-Nachschau suchen.
Abläufe abbilden
Bestellung, Küche, Zahlung, Storno, Trinkgeld, Gutschein und Tagesabschluss realistisch durchspielen.
Folgekosten offenlegen
Einmalkosten, Lizenzen, TSE, Updates, Schnittstellen, Schulung und Support getrennt betrachten.
Mit Zeit entscheiden
Nicht bis kurz vor einem möglichen Stichtag warten. Auswahl, Programmierung und Schulung brauchen Vorlauf.
Welche Kassenlösung passt zu Ihrem Betrieb?
Wir prüfen Ihren Ablauf, vorhandene Technik und benötigte Schnittstellen. Sie erhalten eine verständliche und transparente Einschätzung ohne ausgelagerte Hotline.
Häufige Fragen
Kassenpflicht einfach beantwortet
Ist die Kassenpflicht ab 2027 bereits beschlossen?
Nein. Die Bundesregierung hat die Einführung angekündigt und ein Entwurfsstand wird öffentlich diskutiert. Der endgültige Gesetzestext und mögliche Übergangs- oder Ausnahmeregelungen stehen noch nicht abschließend fest.
Gibt es heute schon eine allgemeine Registrierkassenpflicht?
Nein. Aktuell besteht grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse anzuschaffen. Wer eine elektronische Kasse verwendet, muss jedoch die dafür geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Was bedeutet die 100.000-Euro-Grenze?
Nach dem derzeit bekannten Entwurfsstand soll die geplante Pflicht Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz betreffen. Welche Umsätze genau einzubeziehen sind und welche Sonderfälle gelten, muss der endgültige Gesetzestext klären.
Brauche ich dann zwingend eine TSE?
Bei einem von der Kassensicherungsverordnung erfassten elektronischen Kassensystem werden die digitalen Aufzeichnungen grundsätzlich durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt. Welche technischen Vorgaben für neue Fälle gelten, ist anhand der endgültigen Regelung zu prüfen.
Sollte ich meine vorhandene Kasse sofort austauschen?
Nicht automatisch. Zuerst sollten Aktualität, TSE, Datenexport, Meldestatus, benötigte Schnittstellen und betriebliche Anforderungen geprüft werden. Ein Austausch ist sinnvoll, wenn technische oder organisatorische Lücken bestehen oder das System nicht mehr zum Betrieb passt.
Kann TOBO POS verbindliche Steuer- oder Rechtsberatung leisten?
Nein. Wir beraten zur Auswahl, Einrichtung und zum technischen Betrieb von Kassensystemen. Verbindliche steuerliche oder rechtliche Einzelfragen gehören in die Hände Ihrer Steuerberatung oder einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung.
Amtliche Grundlagen und weiterführende Informationen
§ 146a Abgabenordnung – Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme, TSE, Belegausgabe und Mitteilung.
BMF zur Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO – elektronisches Meldeverfahren und Fristen.
BMF-Aktionsplan vom 16. Juli 2026 – Ankündigung der Registrierkassenpflicht.
Stand dieser Seite: 20. Juli 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bei Änderungen des Gesetzgebungsverfahrens wird diese Seite aktualisiert.
