Allgemeine Geschu00e4ftsbedingungen der TOBO POS GmbH

Stand: Januar 2026

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u00a7 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschu00e4ftsbedingungen (AGB) gelten fu00fcr alle Vertru00e4ge u00fcber die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen zwischen der TOBO POS GmbH (nachfolgend u201eVerku00e4ufer“) und dem Kunden, soweit nicht ausdru00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verku00e4ufer stimmt ihrer Geltung ausdru00fccklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch fu00fcr alle zuku00fcnftigen Geschu00e4fte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschu00e4fte verwandter Art handelt.

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u00a7 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

(2) Durch Ihre Bestellung oder Auftragserteilung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Erwerb der angebotenen Waren oder Dienstleistungen ab. Der Vertrag kommt durch unsere ausdru00fcckliche Auftragsbestu00e4tigung in Textform oder durch Lieferung bzw. Leistungserbringung zustande.

(3) Bei Vertru00e4gen u00fcber Kassensysteme, Hardware und zugehu00f6rige Dienstleistungen sind individuelle schriftliche Angebote mau00dfgeblich.

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u00a7 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gu00fcltigen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzu00fcglich der jeweils gu00fcltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungsbetru00e4ge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fu00e4llig, sofern nicht abweichende Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verku00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in Hu00f6he von 9 Prozentpunkten u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schu00e4den bleibt vorbehalten.

(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskru00e4ftig festgestellt, unbestritten oder vom Verku00e4ufer anerkannt sind.

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u00a7 4 Lieferung und Leistungserbringung

(1) Liefertermine und -fristen sind, soweit nicht ausdru00fccklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.

(2) Lieferhindernisse durch hu00f6here Gewalt, Arbeitskampf, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Verku00e4ufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

(3) Bei Dienstleistungen (Installation, Einrichtung, Wartung, Support) gelten vereinbarte Termine als Zieldaten. Kurzfristige Terminverschiebungen aus betrieblichen Gru00fcnden werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

(4) Die Gefahr des zufu00e4lligen Untergangs oder der Verschlechterung geht bei Versendungsgeschu00e4ften mit der u00dcbergabe an den Spediteur oder eine vergleichbare Transportperson auf den Kunden u00fcber.

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u00a7 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollstu00e4ndigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschu00e4ftsbeziehung Eigentum des Verku00e4ufers (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschu00e4den zu versichern.

(3) Bei Pfu00e4ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verku00e4ufer unverzu00fcglich schriftlich zu benachrichtigen.

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u00a7 6 Gewu00e4hrleistung

(1) Fu00fcr Mu00e4ngel an gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewu00e4hrleistungsrechte. Die Gewu00e4hrleistungsfrist betru00e4gt bei neuen Waren 24 Monate ab u00dcbergabe, bei gebrauchten Waren 12 Monate, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Mu00e4ngel sind unverzu00fcglich, spu00e4testens innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mu00e4ngel sind bei Lieferung sofort zu ru00fcgen.

(3) Bei berechtigter Mu00e4ngelru00fcge hat der Verku00e4ufer das Recht, zunu00e4chst Nacherfu00fcllung zu leisten (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlu00e4gt die Nacherfu00fcllung zweimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zuru00fccktreten oder die Vergu00fctung mindern.

(4) Fu00fcr Dienstleistungen (z. B. Software-Konfiguration, Systeminstallation) gilt eine Mu00e4ngelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.

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u00a7 7 Haftung

(1) Der Verku00e4ufer haftet unbeschru00e4nkt fu00fcr Schu00e4den aus der Verletzung des Lebens, des Ku00f6rpers oder der Gesundheit, fu00fcr Schu00e4den, die auf einer vorsu00e4tzlichen oder grob fahrlu00e4ssigen Pflichtverletzung beruhen, sowie fu00fcr Schu00e4den, die durch arglistiges Verschweigen eines Mangels entstanden sind.

(2) Im u00dcbrigen ist die Haftung des Verku00e4ufers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Verku00e4ufers ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere fu00fcr entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schu00e4den, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlu00e4ssigkeit beruhen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschru00e4nkungen gelten nicht, soweit der Verku00e4ufer nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.

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u00a7 8 Technische Anforderungen und Kassenpflicht (TSE / DSFinV-K)

(1) Der Verku00e4ufer weist darauf hin, dass Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassSichV) und den Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen mu00fcssen. Die Einhaltung der steuerrechtlichen Pflichten (u00a7 146a AO) liegt in der Verantwortung des Kunden.

(2) Der Verku00e4ufer unterstu00fctzt den Kunden bei der Einrichtung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) nach Mau00dfgabe des vereinbarten Leistungsumfangs. Fu00fcr die korrekte Anmeldung beim Finanzamt und die Einhaltung gesetzlicher Meldefristen ist der Kunde selbst verantwortlich.

(3) u00c4nderungen der gesetzlichen Anforderungen nach Vertragsschluss, die Anpassungen am System erfordern, ku00f6nnen zu zusu00e4tzlichen Kosten fu00fchren, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

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u00a7 9 Datenschutz

Der Verku00e4ufer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschlieu00dflich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nu00e4heres regelt unsere Datenschutzerklu00e4rung.

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u00a7 10 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschu00e4ftsbeziehung erlangten Kenntnisse u00fcber Geschu00e4ftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

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u00a7 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand fu00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhu00e4ltnis ist u2013 sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des u00f6ffentlichen Rechts oder u00f6ffentlich-rechtliches Sondervermu00f6gen ist u2013 der Sitz des Verku00e4ufers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, beru00fchrt dies die Wirksamkeit der u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

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TOBO POS GmbH
Groverstr. 11 | 31552 Rodenberg
Tel.: 05723/799979 | E-Mail: info@tobo-pos.de