Kartenzahlungspflicht 2027: Müssen Restaurants bald EC- und Kartenzahlung anbieten?
Kartenzahlungspflicht 2027: Was Restaurants jetzt zu Girocard, Kosten, Mindestbetrag, SoftPOS und kassenintegriertem Payment wissen sollten.

Wer heute in einem Restaurant nur bar bezahlen kann, erlebt das vielleicht als altmodisch. Rechtswidrig ist es deshalb nicht automatisch. Die Bundesregierung will zwar schrittweise erreichen, dass bei Geschäften des Alltags neben Bargeld mindestens eine digitale Zahlungsoption angeboten wird. Eine allgemeine Kartenzahlungspflicht mit festem Starttermin, konkreten Ausnahmen und technischen Mindestanforderungen ist daraus bisher aber nicht geworden.
Nein, Restaurants müssen Stand Juli 2026 nicht allgemein Kartenzahlung anbieten.Die politische Richtung ist beschrieben, die verbindliche gesetzliche Ausgestaltung jedoch noch offen. Betriebe sollten deshalb vorbereiten, aber nicht so tun, als gäbe es bereits ein fertiges Gesetz.
- Der Koalitionsvertrag nennt Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption.
- Die Einführung soll schrittweise erfolgen.
- Ein verbindliches Startdatum ist bisher nicht festgelegt.
- Ausnahmen, Übergangsfristen und technische Details stehen noch nicht fest.
- „Digitale Zahlungsoption“ bedeutet nicht automatisch, dass jede Kartenart angenommen werden muss.
Stand: 24. Juli 2026. Dieser Beitrag ordnet den veröffentlichten politischen Stand ein und ist keine Rechtsberatung. Sobald ein konkreter Gesetzentwurf oder ein beschlossenes Gesetz vorliegt, können sich Details ändern.
Woher kommt die Diskussion über eine Kartenzahlungspflicht?
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist von echter Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr die Rede. Bargeld soll erhalten bleiben. Gleichzeitig sollen bei Geschäften des Alltags grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden.
Das ist eine politische Zielbeschreibung, noch keine fertige Pflicht für den einzelnen Gastronomen. Offen ist unter anderem, welche Betriebe erfasst würden, ob Kleinstbetriebe oder mobile Verkaufsstände Ausnahmen erhalten, wie technische Störungen behandelt werden und ab wann die Regel gelten könnte. Über die ursprüngliche politische Diskussion berichtete auch die Tagesschau.
Ist Kartenzahlung in der Gastronomie bereits Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, in jedem Restaurant, Café, Imbiss oder Hotel Kartenzahlung anzubieten, besteht derzeit nicht. Ein Betrieb kann seine akzeptierten Zahlungsarten grundsätzlich festlegen. Entscheidend ist, dass Gäste rechtzeitig und eindeutig erfahren, wenn beispielsweise nur Bargeld angenommen wird. Der Hinweis gehört dorthin, wo er vor der Bestellung wahrgenommen werden kann, nicht erst an die Kasse nach dem Essen.
Anders kann die Lage aussehen, wenn ein Betrieb selbst Kartenzahlung zusagt, entsprechende Akzeptanzzeichen verwendet oder vertraglich gegenüber einem Zahlungsdienstleister gebunden ist. Dann müssen die eigene Kommunikation und die vereinbarten Bedingungen zusammenpassen.
Reicht eine Girocard aus?
Ob eine Girocard-Lösung eine künftige Pflicht vollständig erfüllt, lässt sich erst beantworten, wenn der Gesetzgeber den Begriff „digitale Zahlungsoption“ konkretisiert. Nach dem bisherigen Wortlaut geht es um mindestens eine digitale Möglichkeit und nicht automatisch um die Annahme jeder Debit- und Kreditkarte.
Für viele gastronomische Betriebe ist Girocard ein sinnvoller Ausgangspunkt. Wer viele internationale Gäste, Hotelgäste oder Touristen bedient, sollte zusätzlich prüfen, ob Visa, Mastercard sowie mobile Wallets wie Apple Pay und Google Pay zum tatsächlichen Gästemix passen. Die richtige Auswahl ist weniger eine Glaubensfrage als eine Auswertung der eigenen Nachfrage.
Stammkundschaft vor OrtGirocard kann ein solider Kern sein
Besonders bei regional geprägten Betrieben und vielen deutschen Bankkarten.
Hotel & TourismusInternationale Karten mitdenken
Debit- und Kreditkarten sowie Wallets vermeiden unnötige Abbrüche beim Bezahlen.
Self-ServiceKontaktlos und schnell planen
Am Kiosk muss die Zahlung ohne Rückfrage an das Personal verständlich funktionieren.
Darf ein Mindestbetrag für Kartenzahlung verlangt werden?
Ein pauschales „Mindestbeträge sind immer erlaubt“ ist zu kurz gegriffen. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht spielen die Regeln des jeweiligen Kartensystems und der Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister eine Rolle. Für Visa und Mastercard können die Systemregeln Mindestbeträge ausschließen. Auch bei anderen Verfahren sollte der Händlervertrag geprüft werden, bevor ein Schild „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“ aufgehängt wird.
Wer einen Mindestbetrag einsetzen möchte, sollte sich die Zulässigkeit vom eigenen Netzbetreiber oder Acquirer bestätigen lassen und Gäste vor der Bestellung klar informieren. Ein spontaner Hinweis erst beim Bezahlen schafft unnötige Konflikte und kann dem eigenen Akzeptanzvertrag widersprechen.
Darf für Kartenzahlung ein Aufpreis berechnet werden?
Für viele übliche Verbraucherzahlungen mit Girocard, Visa oder Mastercard dürfen keine gesonderten Zahlungsaufschläge verlangt werden. § 270a BGB setzt hier enge Grenzen. Eine verständliche Einordnung bietet die IHK Pfalz. Ein Mindestbetrag und ein Aufpreis sind rechtlich außerdem zwei unterschiedliche Fragen.
Welche Kosten entstehen bei Kartenzahlung?
Die sichtbare Transaktionsgebühr ist nur ein Teil der Kalkulation. Ein seriöser Vergleich betrachtet die vollständige Kostenstruktur und den tatsächlichen Kartenmix des Betriebs.
Terminal oder App
Kauf, Miete oder SoftPOS-Lizenz sowie mögliche Einrichtungs- und Servicekosten.
Transaktionen
Feste Beträge je Zahlung, prozentuale Entgelte oder eine Kombination daraus.
Kartenmix
Girocard, internationale Debitkarten, Kreditkarten und Geschäftskarten können unterschiedlich bepreist sein.
Integration
Die Anbindung an die Kasse kann zusätzliche Lizenz-, Schnittstellen- oder Einrichtungsleistungen erfordern.
Abrechnung
Auszahlungsrhythmus, Belegabgleich, Rückbelastungen und Reporting beeinflussen den Verwaltungsaufwand.
Betriebssicherheit
Mobilfunk, Ersatzterminal, Support und ein zweiter Zahlungsweg kosten Geld, vermeiden aber Stillstand.
Die EU begrenzt bestimmte Interbankenentgelte bei Verbraucher-Debitkarten auf 0,2 Prozent und bei Verbraucher-Kreditkarten auf 0,3 Prozent. Das ist jedoch nicht automatisch der Endpreis des Händlers: Netzbetrieb, Acquiring, Terminal, Service und weitere Bestandteile können hinzukommen. Die Hintergründe erläutert die Europäische Kommission. Eine aktuelle Kostenbetrachtung für den Handel hat außerdem die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.
Was passiert bei Internetausfall?
„Das Terminal funktioniert offline“ ist keine verlässliche Grundannahme. Ob Zahlungen ohne aktive Verbindung möglich sind, hängt von Gerät, Kartenverfahren, Acquirer, Risikoregeln und Konfiguration ab. Selbst wenn ein Offlineverfahren technisch vorhanden ist, kann es begrenzt sein oder ein höheres Ausfall- und Rückbelastungsrisiko mitbringen.
- Zweiten Verbindungsweg einplanen: beispielsweise Mobilfunk zusätzlich zum Betriebs-WLAN.
- Verhalten des Terminals klären: schriftlich beim Anbieter nachfragen, was bei Internet- oder Rechenzentrumsausfall möglich ist.
- Bargeldprozess erhalten: solange Bargeld angenommen wird, bleibt es ein praktischer Ausweichweg.
- Team schulen: Mitarbeitende brauchen einen kurzen, eindeutigen Ablauf statt spontaner Improvisation.
- Keine Kartendaten notieren: unsichere Eigenlösungen sind kein Ersatz für ein zugelassenes Zahlungsverfahren.
Stationäres Terminal oder SoftPOS?
| Frage | Stationäres Terminal | SoftPOS |
|---|---|---|
| Was ist es? | Eigenständiges Kartenlesegerät am festen Kassenplatz. | Kompatibles Smartphone oder Handheld wird per App zum kontaktlosen Zahlungsterminal. |
| Passt gut zu | Theke, Rezeption, klassischem Restaurant und dauerhaftem Kassenplatz. | Terrasse, Foodtruck, Veranstaltung, Lieferdienst und mobilem Service. |
| Bedienung | Vertrauter Ablauf, häufig mit physischer PIN-Eingabe und eigenem Display. | Weniger zusätzliche Hardware, Zahlung direkt am mobilen Gerät. |
| Vor der Auswahl prüfen | Kartenarten, Anbindung, Mobilfunkoption, Belegdruck und Ersatzgerät. | Gerätefreigabe, Betriebssystem, PIN-Eingabe, Kartenakzeptanz und Akkulaufzeit. |
SoftPOS ist nicht automatisch besser oder günstiger. Ein viel genutzter Thekenplatz kann mit einem robusten Terminal sinnvoller arbeiten. Im mobilen Service kann dagegen ein zusätzliches Gerät in jeder Schürzentasche stören. TOBO zeigt mit dem Orderman 10 auch mobile Arbeitsplätze, bei denen Bestellen und kontaktlose Zahlungsprozesse gemeinsam gedacht werden können.
Kassenintegriertes Payment oder separates Gerät?
Bei einem separaten Terminal tippt das Personal den Rechnungsbetrag häufig noch einmal ein. Das funktioniert, erzeugt aber eine zweite Fehlerquelle. Bei einer integrierten Lösung übergibt die Kasse den Betrag an das Terminal und erhält das Ergebnis zurück.
Schnell ergänzt, bewusst getrennt
- häufig unkompliziert nachrüstbar
- unabhängiger vom Kassensystem
- Betrag muss je nach Aufbau doppelt eingegeben werden
- Kassenbon und Terminalbeleg müssen sauber zugeordnet werden
Weniger Handgriffe im Tagesgeschäft
- Betrag wird direkt von der Kasse übertragen
- weniger Vertipper und Rückfragen
- Zahlungsstatus fließt in den Kassenprozess zurück
- Schnittstelle, Freigaben und Supportwege müssen zusammenpassen
Bei Labware Kassensystemen können Kasse, mobile Bedienung, Self-Service und Payment als zusammenhängender Ablauf geplant werden. Für Selbstbestellung mit integrierter Zahlung ist der IQ SELF 215 mit TSE ein konkretes Beispiel.
Sieben Fragen, die vor einem Paymentvertrag beantwortet sein sollten
- Welche Karten und Wallets fragen unsere Gäste tatsächlich nach?
- Wie hoch sind Fixkosten, Transaktionskosten und sonstige Entgelte im vollständigen Angebot?
- Wie lange läuft der Vertrag und wem gehört das Terminal?
- Wie werden Zahlungen, Trinkgeld, Storno und Tagesabschluss in der Kasse abgebildet?
- Wer hilft, wenn Terminal und Kasse unterschiedliche Beträge zeigen?
- Welche Verbindung und welcher Notfallweg stehen bei einer Störung bereit?
- Kann die Lösung später um mobile Geräte, weitere Kassen oder Self-Service erweitert werden?
Wir prüfen Kasse, Kartenakzeptanz, mobile Abläufe und Schnittstelle gemeinsam.TOBO POS vergleicht die Anforderungen Ihres Gastronomiebetriebs und zeigt transparent, welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen können.
Häufige Fragen zur Kartenzahlungspflicht 2027
Gibt es ab 2027 eine Kartenzahlungspflicht für Restaurants?
Stand Juli 2026 gibt es kein beschlossenes allgemeines Gesetz mit einem verbindlichen Starttermin 2027. Der Koalitionsvertrag beschreibt eine schrittweise Einführung von Bargeld und mindestens einer digitalen Zahlungsoption. Die konkrete Umsetzung ist noch offen.
Muss ein Restaurant künftig alle Kreditkarten akzeptieren?
Das lässt sich aus dem bisherigen politischen Wortlaut nicht ableiten. Genannt wird mindestens eine digitale Zahlungsoption. Welche Verfahren genügen und welche Betriebe erfasst werden, muss ein späteres Gesetz festlegen.
Ist ein Mindestbetrag für Kartenzahlung erlaubt?
Das hängt nicht nur vom allgemeinen Recht, sondern auch vom Kartenverfahren und dem Akzeptanzvertrag ab. Visa- und Mastercard-Regeln können Mindestbeträge ausschließen. Betriebe sollten ihren Zahlungsdienstleister fragen und Gäste vor der Bestellung transparent informieren.
Was kostet Kartenzahlung in der Gastronomie?
Typische Bestandteile sind Terminalkauf oder -miete, Grund- oder Serviceentgelt, feste und prozentuale Transaktionskosten, Acquiring sowie gegebenenfalls Kassenintegration. Ein belastbarer Vergleich benötigt den Umsatz, die Zahl der Transaktionen und den erwarteten Kartenmix.
Funktioniert Kartenzahlung bei Internetausfall?
Nicht automatisch. Offlinefunktionen hängen von Anbieter, Terminal, Kartenverfahren und Risikoregeln ab. Ein zweiter Verbindungsweg, ein abgestimmter Störungsprozess und gegebenenfalls Bargeld als Alternative sind sinnvoll.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesregierung: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
- Tagesschau: Kommt die Pflicht zu elektronischer Bezahlmöglichkeit?
- Europäische Kommission: Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
- Deutsche Bundesbank: Studie zu den Kosten der Zahlungsmittel im Handel
- Girocard: Händlerbedingungen
- IHK Pfalz: Keine Zahlungszuschläge für übliche Kartenzahlungen

